FAMILIENRECHT
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit im Rechtsgebiet Familienrecht haben wir nachstehend zusammen gestellt.
SCHEIDUNGSRECHT
Das Scheidungsrecht ist eine ausgesprochen lebendige Angelegenheit, auch wenn der Anlass eher weniger erfreulich ist. Es unterliegt dem ständigen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Spätestens wenn Sie mit der Thematik Trennung und Scheidung konfrontiert werden, tritt auch das Scheidungsrecht in Ihr Leben.
Eine Scheidung ist ein hochsensibles Thema, in dem es auch auf Fingerspitzengefühl ankommt, insbesondere wenn es um Sorgerecht oder Unterhalt geht. Oftmals sind die Beteiligten diesbezüglicg auf Konfrontationskurs. Hier kommt es auf eine zielführende Moderation an.
UNTERHALTSRECHT
Das Unterhaltsrecht regelt den finanziellen Ausgleich zwischen sich nahestehenden Personen, von denen mindestens eine nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.
Beim sogenannten Trennungsunterhalt ist hingegen der bisherige Lebensstandard ausschlaggebend. Wer unterhaltsberechtigt ist, regelt das Gesetz.
Es kann sich um Kinder, Ehepartner, Expartner oder Eltern handeln. Auch unverheiratete Paare können einander unterhaltspflichtig sein, wenn beispielsweise ein Kind aus der Beziehung hervorgegangen ist.
SORGERECHT
Die elterliche Sorge ist das Recht zur Erziehung und die Pflicht zur Betreuung und Versorgung eines minderjährigen Kindes. Sie ist in den Paragrafen 1626 bis 1698b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Das Gesetz teilt die elterliche Sorge in drei Bereiche:
- die Personensorge,
- die Sorge für das Vermögen und
- die gesetzliche Vertretung des Kindes.
Davon unabhängig ist die Unterhaltspflicht der Eltern. Sie sind verpflichtet, auch finanziell für ihr Kind zu sorgen.
EHEVERTRAG
Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.
In Eheverträgen werden häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.
FAMILIENRECHT – WEITERE BEREICHE
Weitere Schwerpunkte unserer Beratungsleistungen im Bereich Familienrecht sind:
- Zugewinnausgleich
- Vermögensausgleich
- Versorgungsausgleich
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
DINGE, FÜR DIE WIR STEHEN
Es gibt viele gute Gründe für die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Plettenberg.
Folgende Dinge zeichnen uns aus:
Freundlichkeit
Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst und sind wertschätzend im Umgang miteinander
Professionalität
Wir gehen jedem Anliegen mit der gebührenden Professionalität nach, egal aus welchem Bereich
Zuverlässigkeit
Auf uns können Sie sich verlassen: wir halten unsere Zusagen, egal ob mündlich oder schriftlich
Alles aus einer Hand
Sie haben nur einen Ansprechpartner: wir begleiten Sie vom Anfang bis Ende Ihres Anliegens