Ihr Rechtsanwalt in Bonn. Rechtsanwalt Andreas Plettenberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht sowie Verfahrensbeistand in Bonn

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit im Rechtsgebiet Familienrecht haben wir nachstehend zusammen gestellt.

SCHEIDUNGSRECHT

Das Scheidungsrecht ist eine ausgesprochen lebendige Angelegenheit, auch wenn der Anlass eher weniger erfreulich ist. Es unterliegt dem ständigen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse.

Spätestens wenn Sie mit der Thematik Trennung und Scheidung konfrontiert werden, tritt auch das Scheidungsrecht in Ihr Leben.

Eine Scheidung ist ein hochsensibles Thema, in dem es auch auf Fingerspitzengefühl ankommt, insbesondere wenn es um Sorgerecht oder Unterhalt geht. Oftmals sind die Beteiligten diesbezüglicg auf Konfrontationskurs. Hier kommt es auf eine zielführende Moderation an.

UNTERHALTSRECHT

Das Unterhaltsrecht regelt den finanziellen Ausgleich zwischen sich nahestehenden Personen, von denen mindestens eine nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

Beim sogenannten Trennungsunterhalt ist hingegen der bisherige Lebensstandard ausschlaggebend. Wer unterhaltsberechtigt ist, regelt das Gesetz.

Es kann sich um Kinder, Ehepartner, Expartner oder Eltern handeln. Auch unverheiratete Paare können einander unterhaltspflichtig sein, wenn beispielsweise ein Kind aus der Beziehung hervorgegangen ist.

SORGERECHT

Die elterliche Sorge ist das Recht zur Erziehung und die Pflicht zur Betreuung und Versorgung eines minderjäh­rigen Kindes. Sie ist in den Paragrafen 1626 bis 1698b des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB) geregelt. Das Gesetz teilt die elterliche Sorge in drei Bereiche:

  • die Personen­sorge,
  • die Sorge für das Vermögen und
  • die gesetzliche Vertretung des Kindes.

Davon unabhängig ist die Unter­halts­pflicht der Eltern. Sie sind verpflichtet, auch finanziell für ihr Kind zu sorgen.

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EHEVERTRAG

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.

In Eheverträgen werden häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.

FAMILIENRECHT – WEITERE BEREICHE

Weitere Schwerpunkte unserer Beratungsleistungen im Bereich Familienrecht sind:

  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

DINGE, FÜR DIE WIR STEHEN

Es gibt viele gute Gründe für die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Plettenberg.

Folgende Dinge zeichnen uns aus:

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Freundlichkeit

Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst und sind wertschätzend im Umgang miteinander

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Professionalität

Wir gehen jedem Anliegen mit der gebührenden Professionalität nach, egal aus welchem Bereich

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Zuverlässigkeit

Auf uns können Sie sich verlassen: wir halten unsere Zusagen, egal ob mündlich oder schriftlich

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Alles aus einer Hand

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